01.10.2020

Änderung der Quarantänevorschriften

© Pixabay

Die Regelungen zur Quarantänepflicht wurden für Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat aufgehoben. Totzdem bitten wir alle Forststeigwanderer um Rücksicht und Solidarität untereinander. Speziell in den Trekkinghütten hält man sich lange gemeinsam in einem geschlossenen Raum auf. Hier sollte kein erhöhtes Risiko eingegangen werden. Die Umleitung bleibt ausgeschildert, sodass das tschechische Gebiet gemieden werden kann.

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