23.10.2020

Notzelten an den Trekkinghütten

Sympol einer Trekkinghütte durchgestrichen

Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung und der neuen Corona-Schutzverordnung in Sachsen ist das Übernachten in den Trekkinghütten ab Samstag (24.10.) nicht mehr möglich. Um Forststeigwanderern trotzdem die Möglichkeit zur betreuten Übernachtung im Wald zu ermöglichen ist vom 24.10. bis 31.10.2020 an den Trekkinghütten das Notzelten erlaubt. Es gelten die Regelungen wie auf den Biwakplätzen (max. 5 Zwei-Personen-Zelte, 16 bis 10 Uhr des Folgetages, 5 € Pflegebeitrag pro Erwachsener, 1 € Pflegebeitrag pro Kind). Bitte die Abstands- und Hygieneregeln beachten! Mit Ende der Forststeig-Saison am 31.10.2020 endet auch die Erlaubnis zum Notzelten.

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