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Trekkingtickets

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Mit dem Kauf von Trekkingtickets unterstützt Du die Betreuung, Unterhaltung und Pflege des Forststeiges und seiner Einrichtungen. Gleichzeitig berechtigen die Trekkingtickets den Inhaber zur Mitbenutzung der Trekkinghütten und Biwakplätze am Forststeig.

Es gelten folgende Beiträge Trekkinghütte und Biwakplatz
Erwachsene (ab 18 Jahre) 10 € / Nacht / Person
Kinder und Jugendliche (bis 17 Jahre) 1 € / Nacht / Person

Die Tickets sind in der Hütte oder auf dem Biwakplatz durch Einwerfen eines Abschnittes in die „Ticketbox“ zu entwerten.

Trekkingtickets können innerhalb von zwei Kalenderjahren eingelöst werden. Der Kauf eines Tickets gilt nicht als verbindliche Buchung oder Platzreservierung.

Die Trekkingtickets sind erst bei Ankunft in der Hütte oder auf dem Biwakplatz durch Eintrag des Datums, Abriss und Einwerfen des Ticketabschnittes in die „Ticketbox“ zu entwerten. Es kann deshalb vorkommen, dass bereits Besucher da sind und die Einrichtung gemeinsam genutzt wird.

In der Saison von April bis Oktober können Trekker bei einer Übernachtung in der Unterkunft eines autorisierten Forststeig-Partners gültige und unversehrteTrekkingtickets (kein Datumseintrag, kein Abriss) mit einem Gesamtwert von maximal 10 € / Person am Tag der Übernachtung zurückgeben. Der Forststeig-Partner nimmt diese unversehrten Trekkingtickets im Namen und auf Rechnung des Sachsenforst entgegen und legt den Erstattungsbetrag für Sachsenforst aus.

Der Erlös aus dem Verkauf der Trekkingtickets kommt direkt der Unterhaltung und Betreuung des Forststeiges, der Trekkinghütten, Biwakplätze, Schutzhütten, Komposttoiletten und Rastplätze sowie der Bereitstellung des Brennholzes zu gute.

Kauf von Trekkingtickets

Der Kauf von Trekkingtickets ist bei folgenden Servicepartnern möglich:

Alternativ ist jeweils ab März die Bestellung von aktuellen Trekkingtickets per E-Mail oder mit der Post unter Nutzung des Ticket-Bestellformulars bei Sachsenforst in der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz möglich. Dabei ist zu beachten, dass von einer Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen auszugehen ist.

Hinweise und Bestimmungen für Trekkingtickets

  1. Für die Mitbenutzung von für die Übernachtung zugelassenen Trekkinghütten und Biwakplätzen des Sachsenforst (NPuFV) im Elbsandsteingebirge ist ein Pflegebeitrag durch Kauf und Einlösung von Trekkingtickets zu entrichten:
  2. Trekkingtickets können innerhalb der auf den Tickets aufgedruckten zwei Kalenderjahren eingelöst werden.
  3. Die Trekkingtickets sind in der Trekkinghütte oder auf dem Biwakplatz durch Eintrag des Datums, Abriss und Einwerfen des Ticketabschnittes in die „Ticketbox“ einzulösen.    
  4. Mit Kauf eines Tickets ist keine taggenaue Buchung, Platzreservierung oder Exklusivnutzung verbunden.
  5. Die Trekkingtickets sind bei Ankunft in der Hütte oder auf dem Biwakplatz zu entwerten. Es kann passieren, dass die Hütte oder der Biwakplatz bei Ankunft bereits voll belegt ist. Der Inhaber des Trekkingtickets hat kein Anrecht auf einen exklusiven Zugang zu einer Hütte oder einem Biwakplatz oder zugehörigen Einrichtungen. Er sollte sich daher bereits vorab über alternative Übernachtungsmöglichkeiten informieren.
  6. Erworbene Trekkingtickets können nicht zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird nicht zurückerstattet.
  7. Trekkingticketinhaber sind verpflichtet, alle Anweisungen und Bestimmungen, die von Sachsenforst für die Nutzung von Hütten oder Biwakplätzen und der zugehörigen Einrichtungen erlassen sind, einzuhalten.
  8. Trekkingtickets gelten nur für Forsthütten und Rastplätze, die als „Trekkinghütte“ oder „Biwakplatz“ zugelassen und gekennzeichnet sind sowie im Internet unter dem Link www.forststeig.de veröffentlichten sind.
  9. Trekkinghütten und Biwakplätze sind nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar. Eine Anfahrt mit KFZ ist Besuchern nicht gestattet.
  10. Die Trekkingtickets sind ungültig, wenn sie manipuliert worden sind.
  11. Die Hinweise und Bestimmungen beim Erwerb von Trekkingtickets einschließlich der Liste der nutzbaren Trekkinghütten und Biwakplätze werden ständig aktuell gehalten und unterliegen daher regelmäßig Änderungen.
  12. Trekkingtickets gelten nicht für die gewerbliche Nutzung von Trekkinghütten und Biwakplätzen oder für organisierte Veranstaltungen. Eine gewerbliche bzw. organisierte Nutzung ist separat bei Sachsenforst zu beantragen

Bestimmungen für die Mitbenutzung der Trekkinghütten und Biwakplätze

  • Der Hütten- und Biwakplatznutzer ist bei seinem Aufenthalt für die Organisation, den Ablauf, die Ordnung und die Sicherheit selbst verantwortlich. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr!
  • Nach der Nutzung ist der Nutzungsbereich in einem sauberen Zustand zu verlassen, so dass nachfolgenden Nutzern einen ordentlichen Platz vorfinden.
  • Der Nutzer erkennt den „Verhaltenskodex“ für Trekkinghütten und Biwakplätze sowie die „Hinweise des Sachsenforst zum Verhalten bei der Erholung im Wald“ und die ausgehängte Hüttenordnung an.
  • Sachsenforst kann die Zuwegung sowie den Nutzungsbereich bei witterungsbedingten sowie nicht vorhersehbaren betrieblichen Gründen sperren. Dadurch sowie bei sonstigen Beeinträchtigungen der Nutzung leiten sich keine Ansprüche aus dem Erwerb des Trekkingtickets ab.
  • Die Haftung des Freistaates Sachsen für alle Schäden, die dem Hütten- oder Biwakplatznutzer im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen, wird soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen.

Forststeig Elbsandstein

Logo Forststeig Elbsandstein

Ihr glaubt nicht, wie geil das ist, wenn man bei solchem Mistwetter wie heute ein Dach über’m Kopf und einen Schlafplatz hat. […] Es war wunderschön kuschlig. […] Danke!

Andreas und Lutz, 27.10.2017

Kontakt

Sachsenforst

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

Postanschrift:
Staatsbetrieb Sachsenforst
Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz
An der Elbe 4
01814 Bad Schandau

Telefon: +49 35022 50240

Telefax: +49 35022 900-729

E-Mail: NLPFV.Poststelle@smekul.sachsen.de

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